22 Juli 2007

Übersicht

Allgemein
Grundstudium
Hauptstudium
Prüfung
Praxisphasen
Hinweise zur Benutzung
Wir haben die hier verfügbaren Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch sind alle hier eingestellten Informationen rechtlich nicht bindend. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die offiziellen Dokumente (LPO, StO, ZPO), die Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung erhalten.
In allen Zweifelsfällen können Sie einerseits ihren zuständigen Fachstudienberater bzw. die jeweiligen Prüfungsämter (s. LINKS) kontaktieren. Andererseits haben Sie die Möglichkeit, alle hier verfügbaren Antworten zu kommentieren. Wir werden über Ihre Kommentare per Email informiert und werden sie in einem angemessenen Zeitraum berücksichtigen.

18 April 2007

Was hat es mit der "Bescheinigung des ordnungsgemäßen Hauptstudiums" auf sich und wo bekomme ich diese?

Durch die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Hauptstudiums wird Ihnen nach Abschluss der Teilprüfungen des Staatsexamens im jeweiligen Fach und dem Besuch aller relevanten Veranstaltungen im Hauptstudium dieses Faches bescheinigt, dass Sie mit dem entsprechenden Fach "fertig" sind.

Dies ist aus Sicht des Staatlichen Prüfungsamts notwendig, da das Prüfugsamt ausschließlich die zur Anmeldung für die Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise kontrolliert und in einigen Fächern/ Studienordnugen weitere Studienleistungen erbracht werden müssen, die nicht über einen Leistungsnachweis nach LPO nachgewiesen werden.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vom Prüfungsamt.

Für den Bereich GHR/ DGS stellen Ihnen Herr Neumann, Herr Sprengelmeier und Herr Vohns die Bescheinigungen aus, für den Bereich GYM/BK Herr Overhagen (Sprechzeiten beachten).

08 April 2006

Kann/ Muss ich im Fach Mathematik Praxisphasen absolvieren?

Niemand muss Praxisphasen im Fach Mathematik absolvieren.

Wenn Sie Mathematik ausschließlich als didaktisches Grundlagenstudium (DGS) belegen, können Sie keine Praxisphasen bei uns absolvieren.

In allen anderen Fällen können Sie Praxisphasen des Hauptstudiums bei uns absolvieren.

Welche Praxisphasen kann ich in Mathematik machen?

Wir bieten regelmäßig fachdidaktische Praktika in Form des Tagespraktikums an. Diese können entweder als Fachpraktikum (FP1) oder als weiteres Praktikum (WP) angerechnet werden. Wenn in ihrem anderen Fach ein Fachpraktikum Pflicht ist, können Sie also trotzdem ein Tagespraktikum in Mathematik machen, es wird dann als WP angerechnet.

Zudem können Sie versuchen, Lehrende des Faches als Praktkikumsbetreuer/innen für individuell organisierte Praxisstudien, auch außerschulische Praktika, zu gewinnen. Sie müssen bei diesen Lehrenden allerdings eine Lehrveranstaltung besucht haben, aus der sich in sinnvoller Weise ein Praktikumsauftrag ergibt.
Gerne sind Ihnen die Lehrenden der Abteilung "Didaktik der Mathematik" bei der Auswahl von Praxisorten (Schulen, Museen, etc.) behilflich.
Unser Sekretariat verfügt zudem für den Sekundarbereich über eine Liste von regionalen
Schulen mit Ansprechpartner/innen, die an diesen Schulen das Fach Mathematik vertreten.

Was muss ich sonst noch zu den Praxisphasen beachten?


Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zum Seminar "Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und Analyse" und zum Abschluss der Praxisphasen.

Nähere Informationen zu den Praxisphasen und die nötigen Formulare erhalten Sie beim Zentrum für schulpraktische Studien. Dort können Sie sich auch für fachdidaktische Tagespraktika anmelden.

Wieso finde ich die Veranstaltung / das Modulelement "XYZ" in diesem Semester nicht im Vorlesungsverzeichnis / HIS-LSF?

Dafür kann es mehrere Ursachen geben:
  1. Die Veranstaltung wird in diesem Semester nicht angeboten. Sehr viele Lehrveranstaltungen werden einmal jährlich und nicht jedes Semester angeboten.
  2. Sie haben in HIS-LSF über "Vorlesungsverzeichnis > Lehrveranstaltungen Lehramtsstudiengänge" gesucht. Hier pflegen wir keine Daten ein, da eine Umstellung des Systems in Planung ist. Auch über den "Studiengangwegweiser" finden Sie leider u.U. nicht alle Lehrveranstaltungen; suchen Sie zur Sicherheit über "Vorlesungsverzeichnis > Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 6.
  3. Sie haben im gedruckten Vorlesungsverzeichnis nachgesehen. Die Drucklegung für das Vorlesungsverzeichnis ist immer schon gegen Ende des vorangegangenen Semesters. Teilweise ist zu diesem Zeitpunkt die Lehrangebotsplanung noch nicht vollständig abgeschlossen (Insbesondere, wenn relativ kurzfristig Lehrbeauftragte gefunden werden müssen). Schauen Sie dann mal ins HIS-LSF.
  4. Bei sehr kurzfristig ins Lehrangebot aufgenommenen Lehrveranstaltungen kann es sein, dass diese temporär nur per Aushang an den "Schwarzen Brettern"(am ENC oder gegenüber dem gelben Hörsaal) bekannt gegeben wurden. In der Regel werden diese aber schnellstmöglich im UnivIS nachgetragen.
  5. Lehrveranstaltungen müssen nicht immer bis auf das "i"-Tüpfelchen mit den Namen der Modulelemente übereinstimmen. Sehen Sie sich die Veranstaltungskommentare und Studiengangszuordnungen genauer an.
  6. Im Studiengang GYM/BK müssen Sie anhand der Beispiele aus dem Anhang der Studienordnung selbständig passende Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsmodulen im Hauptstudium heraussuchen. Sprechen Sie bei unklarer Zuordnung die Lehrenden an. Fragen Sie nach Möglichkeit nicht, ob die Veranstaltung z.B. zu "V1/BK" gehört, sondern ob der/die Lehrende sie dem Bereich "Algebra/ Zahlentheorie" zuordnen würde (Die Lehrenden können unmöglich alle Studiengangskürzel kennen, wissen aber sehr gut, zu welchem mathematischen Teilgebiet ihre Veranstaltungen gehören).
Sollte ein für Sie wichtiges Modulelement tatsächlich nachweislich länger als 2 Semester nicht angeboten worden sein, wenden Sie sich an den Studiendekan oder den Fachschaftsrat, damit diese Information bei der Lehrangebotsplanung berücksichtigt wird.

06 April 2006

Was muss ich beachten, wenn ich mich zu Teilprüfungen für das Erste Staatsexamen anmelden möchte?

Sie brauchen:
  1. Eine/n potenzielle/n Prüfer/in und ein Modul, über welches Sie geprüft werden möchten. In aller Regel sollten Sie mindestens ein Modulelement dieses Moduls bei ihrem /ihrer potenziellen Prüfer/in (bzw. bei deren nicht prüfungsberechtigten Mitarbeiter/innen) gehört haben.
    Aufgrund der personellen Umbruchsituation sind derzeit Ausnahmen von dieser Regel möglich (Sie haben alle Modulelemente bei Prof. Ullrich/ Prof. Boddenberg oder einem/einer nur zeitweilig an der Universität Siegen tätigen Lehrbeauftagten belegt).
    Welche Module in Frage kommen und wieviele Prüfungen Sie ablegen müssen, entnehmen Sie den Studienordnungen.
  2. Sie müssen in jedem Fall das Grundstudium in allen Fächern und im ESL bereits abgeschlossen haben.
  3. In der Regel ist für eine Teilprüfung jeweils ein (GYM: teilweise zwei) weiteres Modul als abgeschlossen (in der Regel mit LN) nachzuweisen. Näheres entnehmen Sie den Studienordnungen.
Wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen, besorgen Sie sich im Staatlichen Prüfungsamt die entsprechenden Formulare sowie die Modulabschlussbescheinigung für das Prüfungsmodul und gehen damit zu Ihrem / Ihrer avisierten Prüfer/in. Das Prüfungsamt teilt dann eine/n Zweitprüfer/in zu.

Sind die Prüfungen im Ersten Staatsexamen schriftlich oder mündlich oder kann ich mir das aussuchen?

Wenn Sie DGS studieren, ist die Prüfung schriftlich.
Wenn Sie GHR studieren, ist eine Prüfung schriftlich, die andere mündlich. Sie wählen selbst, welche Prüfung in welcher Form abgelegt werden soll.
Wenn Sie GYM/BK studieren, ist mindestens eine Prüfung schriftlich und mindestens eine mündlich. Sie wählen selbst, welche Prüfung in welcher Form abgelegt werden soll.

Wie werden die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt?

Die schriftlichen Prüfungen finden in vom Prüfungsamt festgelegten Blockzeiten statt, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an dasjenige Semester, in welchem Sie sich angemeldet haben. Meldeschluss ist ungefähr der 15. Januar bzw. 15 Juni. Für diese Prüfungen können Leistungsnachweise bis maximal eine Woche vor Prüfungsantritt nachgereicht werden.

Die mündlichen Prüfungen werden vom Erstprüfer / von der Erstprüferin in Abstimmung mit dem Zweitprüfer / der Zweitprüferin terminiert. Die Meldung zur Prüfung (mit Termin) muss dem Prüfungsamt bis spätestens 4 Wochen vor Prüfungsantritt zugehen. Ein Nachreichen von Leistungsnachweisen ist nicht möglich!

Beachten Sie:
Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes, den die Koordinierung von Prüfungen für die Prüfer mit sich bringt, behalten sich die Prüferinnen und Prüfer insbesondere im Bereich DGS/GHR vor, in eigener Verantwortung Prüfungskorridore zu bestimmen, in denen Sie für Staatsexamensprüfungen zur Verfügung stehen.
Sie können insbesondere nicht davon ausgehen, dass Sie zu einem Prüfer / einer Prüferin gehen und dann genau 4 Wochen später ihre Prüfung stattfindet!
Informieren Sie daher rechtzeitig ihre avisierten Prüfer/innen über ihren Prüfungswunsch!

Ich habe woanders mit dem Lehramtsstudium angefangen, was ist bei einem Wechsel nach Siegen zu beachten?

Zunächst einmal: Herzlich Willkommen!
Bevor Sie bei uns anfangen können, informieren Sie sich bitte im Studierendensekretariat bzw. beim Akademischen Auslandsamt, ob ein Wechsel an die Universität Siegen möglich ist (Fristen, Zulassungsbeschränkungen, etc.). Dann geht es wie folgt weiter:

Wenn Sie das Grundstudium bereits abgeschlossen haben...

Laut Auskunft von Frau Tröps (Zwischenprüfungsamt) werden Studienleistungen des Grundstudiums, die an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden und über die ein Zwischenprüfungszeugnis / eine Grundstudiumsbescheinigung vorliegt, ohne weitere inhaltliche Prüfung anerkannt.

Wenn Sie das Grundstudium noch nicht abgeschlossen haben...

Besorgen Sie sich bei hier einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und kommen damit zu dem für Sie zuständigen Fachstudienberater für Mathematik.

Wenn Sie bereits Leistungen des Hauptstudiums erbracht haben...

Besorgen Sie sich beim ebenfalls hier einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und kommen damit zu dem für Sie zuständigen Fachstudienberater für Mathematik.

Falls ein Anerkennungsverfahren notwendig ist, stuft Sie der zuständige Studienfachberater in ein Fachsemester ein und mit den Einstufungen aus den Fächern und dem Erziehungswissenschaftlichen Teilstudium gehen Sie dann wieder ins Studierendensekretariat bzw. Akademische Auslandsamt und hier wird Ihr Fachsemester als Mittelwert der Einstufungen festgesetzt. Außerdem müssen Sie ntürlich noch beim jeweils zuständigen (Zwischen-)Prüfungsamt vorstellig werden.

Gibt es eine Grundstudiumsbescheinigung und von wem bekomme ich die?

Wir vom Fach Mathematik stellen Ihnen in den Studiengängen nach LPO 2003 ausschließlich Leistungsnachweise und Nachweise über erbrachte Kreditpunkte aus. Eine Grundstudiumsbescheinigung bekommen Sie von uns nicht mehr.

Sie sammeln diese Bescheinigungen in ihren Fächern und im ESL und geben diese im Zwischenprüfungsamt bei Frau Tröps ab. Diese stellt Ihnen dann ein Zwischenprüfungszeugnis aus, das auch als Grundstudiumsbescheinigung z.B. für Ihren BAFöG-Antrag genutzt werden kann.

Für BAFöG Empfänger: Sollte absehbar sein, dass Sie das Grundstudium formal nicht bis zum Abschluss des entsprechenden Semesters abschließen können, können Sie sich ebenfalls im Zwischenprüfungsamt eine sogenannte "48-Bescheinigung" ausstellen lassen. Dazu sollten etwa 80% der zu erbringenden Leistungen über alle Fächer und ESL hinweg vorliegen.

Wie schließe ich die Praxisphasen ab, brauche ich einen zusätzlichen Praktikums-LN?

Ja, allerdings ist dafür keine zusätzliche Hausarbeit anzufertigen, die abgegebenen Praktikumsberichte reichen aus. Ein wenig Verwirrung stiftet hier die Tatsache, dass teilweise noch Formulare kursieren, auf denen zu lesen ist:
"Im Fach ... wurde ein Leistungsnachweis erbracht durch eine Praxiserfahrung und wissenschaftlich reflektierende Hausarbeit zum Thema: ..."
Dazu sagt Dietmar Wilmes-Weber vom Zentrum für schulpraktische Studien:
Sie benötigen keine zusätzliche wissenschaftlich reflektierte Hausarbeit.
Der Praktikums- LN ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Absolvierung aller Praxisphasen.
Der m. E. selbsterklärende Text der Gesamtbescheinigung lautet jetzt:
"Die Auswertung der Praxisphasen in Form der hier bestätigten Berichte stellt den die Praxisphasen abschließenden Leistungsnachweis dar."
Das alte Formular kann weiter verwendet werden. Die Gesamtbescheinigung wird bei der Anmeldung zum erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloqium im Staatlichen Prüfungsamt abgegeben, nachdem Anne Schmidt-Peters unterschrieben hat.

Worauf muss ich achten, wenn ich Mathematik als Fach und als didaktisches Grundlagenstudium belege?

Im Grundstudium macht es keinen Unterschied, ob Sie kombinieren oder "GHR-Only" oder "DGS-Only" studieren. Naja, abgesehen davon, dass Sie eben das vorgesehene Grundstudium beider Studiengänge absolvieren.
Im Hauptstudium gelten Sonderregelungen, die Sie detailliert in den Studienordnungen nachlesen können.
In aller Kürze:
Für ihr Studium im Fach (GHR-G/ GHR-HR) gilt:
Sie müssen anstelle des Didaktikmoduls "Mit Mathematik aktiv-entdeckend umgehen" (G: D, HR: D2) ein weiteres fachliches Vertiefungsmodul (also insgesamt 3 Vertiefungsmodule statt 2 Vertiefungsmodule wählen).
In diesem dritten Modul brauchen Sie nur die erforderlichen6 Kreditpunkte zu erwerben (keinen LN). Sie machen im Unterschied zu den "GHR-Only"-Kommiliton/innen Ihren Fachdidaktik-LN und Ihre Prüfung in Fachdidaktik im selben Modul (G: "Sachrechnen unterrichten"(I), HR:"Mathematikunterricht in Klasse 5-10 planen und analysieren"(D1)).
Für ihr didaktisches Grundlagenstudium (DGS) gilt:
Sie dürfen im Falle GHR-G + DGS nicht das Modul V3 (Mit Größen unterrichtlich umgehen) wählen.
Sie dürfen im Falle GHR-HR + DGS nicht das Modul V2 (Mit Figuren unterrichtlich umgehen) wählen.
Hier haben Sie also schlicht und ergreifend weniger Auswahl als die "DGS-Only"-Kommiliton/innen.
Durch die Wahl der Kombination Fach + DGS sparen Sie also insbesondere keine Studienanteile gegenüber der Wahl "Fach Mathematik" + "DGS Deutsch" (Das wäre schon rein rechtlich nicht denkbar). In der Schulpraxis sieht man es u.U. auch etwas lieber, wenn Sie drei Fächer haben, statt zwei Fächer und eins davon doppelt.

Wie funktioniert das mit der Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung setzt sich in Mathematik aus den im Grundstudium zu erwerbenden Leistungsnachweisen (LN) und Kreditpunkten (KP) zusammen.
  1. Im Studiengang GYM / BK ist in drei der vier Module des Grundstudiums ein LN nötig. Im vierten Modul müssen Sie lediglich die entsprechenden Kreditpunkte erwerben. In den Modulen G1, G2 und G3 wird dabei in der Regel für beide Abschlussvarianten eine andere Bestehensquote bei der Semesterabschlussklausur vorausgesetzt (50/35, 60/40 etc.).
  2. In den Studiengängen GHR-G und GHR-HR machen Sie in beiden Modulen jeweils einen LN. Je nach Modul wird dies entweder so geregelt, dass aus beiden Teilklausuren ein Notenmittel für den LN gebildet wird und ein Schein über das gesamte Modul (10 KP) ausgestellt wird (Geometrie & Arithmetik-Modul), oder aber Sie machen in einer der beiden Modulelemente einen LN (6 KP) und im anderen erwerben sie die benötigten 4 Kreditpunkte (Aufbau d. Zahlensystems/ Elemente d. Algebra).
  3. Im DGS gibt es keine Zwischenprüfung. Sie erwerben in beiden Modulelementen jeweils die benötigten 4 Kreditpunkte.
Siehe auch: "Gibt es eine Grundstudiumsbescheinigung?"

Ich habe in einer Veranstaltung / in einem Modul zuviel Kreditpunkte, was nun?

Kein Problem. Das Zwischenprüfungsamt / Staatliche Prüfungsamt erkennt Ihnen genau die Anzahl von Kreditpunkten an, die Sie benötigen. Wer 4 KP erwirbt, hat natürlich erst recht 2 KP erworben, die anderen 2 KP "verfallen" dann sozusagen.

Muss ich in Modulen, die ich ins Staatsexamen nehme, Kreditpunkte erwerben?

Sie müssen im Studiengang GYM, BK 1. Fach und bei Kombination der Studiengänge GHR und DGS jeweils im fachdidaktischen Modul 8 Kreditpunkte erwerben und legen dort zusätzlich eine Staatsexamensprüfung ab.

In allen anderen Fällen können Sie sich theoretisch über ein Modul prüfen lassen, ohne in diesem Modul Kreditpunkte erworben zu haben. Wir empfehlen Ihnen allerdings, in Ihren Prüfungsmodulen an angebotenen Klausuren oder sonstigen Prüfungen teilzunehmen, damit Sie vor der Anmeldung zum Staatsexamen eine verlässlichere Einschätzung Ihres Wissensstandes bekommen.

NEU (17.07.2007): Zur Anmeldung für Teilprüfungen des Ersten Staatsexamens lassen Sie bitte die designierten Prüfer/innen folgende Modulabschlussbescheinigung unterschreiben. Hintergrund dieser Bescheinigung ist, dass sich das Prüfungsamt auch bei diesen Prüfungsmodulen über das ordnungsgemäße Studium dieser Module rückzuversichern hat.

Als DOC (Word), als PDF (Adobe Reader) oder als ODT (Open-Document-Standard).

Zwei Mustebeispiele (für die beiden relevanten Fälle) finden Sie hier:

Zählen die Noten der Leistungsnachweise im Hauptstudium / der Zwischenprüfung für das Staatsexamen?

Nein! Die Noten der Leistungsnachweise des Hauptstudiums / der Zwischenprüfung dienen lediglich der Feststellung, ob sie bestanden haben (mindestens 4,0) bzw. der individuellen Rückmeldung über das von Ihnen erlangte Kompetenzniveau.

Ab wann können Veranstaltungen des Hauptstudiums besucht werden?

Es wird empfohlen, Veranstaltungen des Hauptstudiums nicht vor dem 3. Fachsemester (GHR) bzw. vor dem 4. Fachsemester (GYM/BK) zu belegen.
Veranstaltungen des Hauptstudiums können besucht werden, auch wenn das Grundstudium noch nicht abgeschlossen ist.

Es ist allerdings erst dann möglich, Teilprüfungen des Ersten Staatsexamen abzulegen, wenn das Grundstudium durch bestandene Zwischenprüfung in beiden Fächern und im ESL abgeschlossen wurde.

Wie komme ich in Mathematik an die "fächerübergreifenden Studieninhalte"?

UPDATE:
Laut Beschluss des Lehrerbildungsausschusses vom 29.05.2006 müssen in einem der Fächer oder im ESL Beiträge zu den fächerübergreifenden Studieninhalten „Fähigkeiten zum fachspezifischen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie pädagogische Medienkompetenz“(IKT) und „Grundkenntnisse didaktisch reflektierter Koedukation“(KOED) erworben werden.
Dies ist im Falle von IKT durch Wahl einer speziellen Veranstaltung (Computereinsatz im MU) möglich, oder aber durch einen entsprechenden Beitrag der Studierenden im Rahmen fachdidaktischer oder fachwissenschaftlicher Veranstaltungen oder aber durch eine entsprechende Themenstellung im Rahmen des Praktikums.
Im Falle von KOED ist dies durch einen entsprechenden Beitrag der Studierenden im Rahmen fachdidaktischer Veranstaltungen oder durch eine entsprechende Themenstellung im Rahmen des Praktikums möglich.
Beispiele:
  • Im Rahmen der Veranstaltung „Problemlösen und Heuristik“ bearbeiten Sie eine Hausaufgabe zum Thema „Genderspezifische Präferenzen für Unterrichtsstile“.
  • Im Rahmen der Veranstaltung „Didaktik der Analysis“ halten Sie einen Vortrag zum Thema „Computeralgebrasysteme im Mathematikunterricht“
  • Im Rahmen des weiteren Praktikums untersuchen Sie anhand einer kleineren qualitativen Untersuchung (forschendes Lernen) unterschiedliche Konzepte vom Jungen und Mädchen zum Beweisen im Geometrieunterricht
  • Sie halten einen Vortrag, in dem ihre Medienkompetenz durch den gelungenen Einsatz neuer Medien erkennbar wird (pädagogisch sinnvolle Nutzung z.B. eines Präsentationsprogramms)
  • ...

Was hat es mit dem fachdidaktischen Praktikum und dem Seminar "Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und Analyse" auf sich?

In allen Studiengängen (Ausnahme: DGS) ist vorgesehen, dass die Studierenden eine Lehrveranstaltung zum Modulelement „Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und Analyse“ belegen. Dabei sind zwei Fälle möglich:
  1. Tagespraktikum mit Begleitseminar: Sie wählen das Fach Mathematik für Ihr Fachpraktikum (FP1) bzw. wählen für ihr weiteres Praktikum (WP) die Form des Tagespraktikums. Das Praktikum findet in der Regel semsterbegleitend mittwochs vormittags statt. Der oder die dafür verantwortliche Lehrende oder Lehrbeauftragte bietet neben dem Praktikum auch ein Begleitseminar zum Praktikum an, dieses Begleitseminar ist Ihr Beitrag zum Modulelement „Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und Analyse“.
  2. Kein Tagespraktikum im Fach Mathematik: In allen anderen Fällen (nur weiteres Praktikum, FP1 in individueller Organisation, kein Praktikum) müssen Sie entweder eine unabhängig vom Tagespraktikum angebotene Veranstaltung „Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und Analyse“ belegen oder Sie besuchen eine zusätzliche Lehrveranstaltung zur Didaktik der Mathematik nach Ihrer Wahl. Diese wird dann für das Modulelement angerechnet.
Aufgabenstellungen für alle Praktika, die nicht in Form des Tagespraktikums abgehalten werden (weiteres Praktikum, FP1 in individueller Organisation, außerschulisches Praktikum) können sich aus allen von Ihnen belegten fachdidaktischen ggf. auch fachwissenschaftlichen Veranstaltungen ergeben (nicht nur aus der für das Modulelement „Mathematikunterricht ...“ gewählten).

Beispiele zu 2. (Ersatzveranstaltungen für „Mathematikunterricht: Planung, Durchführung und
Analyse):

Im Studiengang GHR-G können Sie zusätzlich hören (unvollständige Liste):
  • Didaktik der Algebra
  • Alltagsdenken und Mathematik
  • Computereinsatz im Mathematikunterricht
  • „Didaktik...“ weiterer Stoffgebiete, sofern Sie in der Primarstufe/ Sekundarstufe I unterrichtet werden (z.B. „...der Stochastik“, „... der Bruchrechnung“, aber nicht: „... der Analysis“)
Im Studiengang GHR-HR können Sie zusätzlich hören (unvollständige Liste):
  • Alltagsdenken und Mathematik (falls nicht in Kombination mit DGS studiert wird)1
  • Problemlösen & Heuristik (falls in Kombination mit DGS studiert wird)2
  • Computereinsatz im Mathematikunterricht
  • „Didaktik...“ weiterer Stoffgebiete, sofern Sie in der Primarstufe/ Sekundarstufe I unterrichtet werden (z.B. „... der Stochastik“, „... der Bruchrechnung“, aber nicht: „... der Analysis“)
In den Studiengängen GYM/BK können Sie zusätzlich hören (unvollständige Liste)3:
  • Alltagsdenken und Mathematik
  • Problemlösen & Heuristik
  • Computereinsatz im Mathematikunterricht
  • „Didaktik...“ weiterer Stoffgebiete, sofern Sie in den Sekundarstufen unterrichtet werden (z.B. „... der Stochastik“, „... der Bruchrechnung“, aber nicht: „... der Arithmetik“)