Übersicht
Allgemein
- Worauf muss ich achten, wenn ich Mathematik als Fach und didaktisches Grundlagenstudium belege?
- Wieso finde ich die Veranstaltung / das Modulelement "XYZ" in diesem Semester nicht im HIS-LSF / im Vorlesungsverzeichnis?
- Ich habe in einer Veranstaltung / in einem Modul zuviele Kreditpunkte, was nun?
- Ich habe an einer anderen Universität mit dem Mathematikstudium angefangen, was muss ich beachten?
- Wie funktioniert das mit der Zwischenprüfung?
- Gibt es eine Grundstudiumsbescheinigung?
- Zählen die Noten der Zwischenprüfung für das Erste Staatsexamen?
- Ab wann darf ich Veranstaltungen des Hauptstudiums besuchen?
- Zählen die Noten der Leistungsnachweise im Hauptstudium für das Erste Staatsexamen?
- Muss ich in den Modulen, die ich für das Erste Staatsexamen wähle, Kreditpunkte erwerben (Update 22.07.07)?
- Was hat es mit dem Seminar "Mathematikunterricht: Planung, Durchführung, Analyse" auf sich?
- Wie komme ich in Mathematik an die "übergreifenden Studieninhalte"?
- Was hat es mit der "Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums" auf sich und wo bekomme ich diese?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich zu Teilprüfungen des Ersten Staatsexamens anmelden möchte?
- Sind die Prüfungen im Ersten Staatsexamen schriftlich oder mündlich oder kann ich mir das aussuchen?
- Wie werden die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt?
- Kann/ Muss ich im Fach Mathematik Praxisphasen absolvieren?
- Welche Praxisphasen kann ich im Fach Mathematik absolvieren?
- Was muss ich sonst noch zu den Praxisphasen beachten?
- Wie schließe ich die Praxisphasen ab, brauche ich einen zusätzlichen Praktikums-LN?
Wir haben die hier verfügbaren Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch sind alle hier eingestellten Informationen rechtlich nicht bindend. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die offiziellen Dokumente (LPO, StO, ZPO), die Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung erhalten.
In allen Zweifelsfällen können Sie einerseits ihren zuständigen Fachstudienberater bzw. die jeweiligen Prüfungsämter (s. LINKS) kontaktieren. Andererseits haben Sie die Möglichkeit, alle hier verfügbaren Antworten zu kommentieren. Wir werden über Ihre Kommentare per Email informiert und werden sie in einem angemessenen Zeitraum berücksichtigen.
