Was muss ich beachten, wenn ich mich zu Teilprüfungen für das Erste Staatsexamen anmelden möchte?
Sie brauchen:
- Eine/n potenzielle/n Prüfer/in und ein Modul, über welches Sie geprüft werden möchten. In aller Regel sollten Sie mindestens ein Modulelement dieses Moduls bei ihrem /ihrer potenziellen Prüfer/in (bzw. bei deren nicht prüfungsberechtigten Mitarbeiter/innen) gehört haben.
Aufgrund der personellen Umbruchsituation sind derzeit Ausnahmen von dieser Regel möglich (Sie haben alle Modulelemente bei Prof. Ullrich/ Prof. Boddenberg oder einem/einer nur zeitweilig an der Universität Siegen tätigen Lehrbeauftagten belegt).
Welche Module in Frage kommen und wieviele Prüfungen Sie ablegen müssen, entnehmen Sie den Studienordnungen. - Sie müssen in jedem Fall das Grundstudium in allen Fächern und im ESL bereits abgeschlossen haben.
- In der Regel ist für eine Teilprüfung jeweils ein (GYM: teilweise zwei) weiteres Modul als abgeschlossen (in der Regel mit LN) nachzuweisen. Näheres entnehmen Sie den Studienordnungen.
Sind die Prüfungen im Ersten Staatsexamen schriftlich oder mündlich oder kann ich mir das aussuchen?
Wenn Sie DGS studieren, ist die Prüfung schriftlich.
Wenn Sie GHR studieren, ist eine Prüfung schriftlich, die andere mündlich. Sie wählen selbst, welche Prüfung in welcher Form abgelegt werden soll.
Wenn Sie GYM/BK studieren, ist mindestens eine Prüfung schriftlich und mindestens eine mündlich. Sie wählen selbst, welche Prüfung in welcher Form abgelegt werden soll.
Wie werden die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt?
Die schriftlichen Prüfungen finden in vom Prüfungsamt festgelegten Blockzeiten statt, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an dasjenige Semester, in welchem Sie sich angemeldet haben. Meldeschluss ist ungefähr der 15. Januar bzw. 15 Juni. Für diese Prüfungen können Leistungsnachweise bis maximal eine Woche vor Prüfungsantritt nachgereicht werden.
Die mündlichen Prüfungen werden vom Erstprüfer / von der Erstprüferin in Abstimmung mit dem Zweitprüfer / der Zweitprüferin terminiert. Die Meldung zur Prüfung (mit Termin) muss dem Prüfungsamt bis spätestens 4 Wochen vor Prüfungsantritt zugehen. Ein Nachreichen von Leistungsnachweisen ist nicht möglich!
Beachten Sie:
Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes, den die Koordinierung von Prüfungen für die Prüfer mit sich bringt, behalten sich die Prüferinnen und Prüfer insbesondere im Bereich DGS/GHR vor, in eigener Verantwortung Prüfungskorridore zu bestimmen, in denen Sie für Staatsexamensprüfungen zur Verfügung stehen.
Sie können insbesondere nicht davon ausgehen, dass Sie zu einem Prüfer / einer Prüferin gehen und dann genau 4 Wochen später ihre Prüfung stattfindet!
Informieren Sie daher rechtzeitig ihre avisierten Prüfer/innen über ihren Prüfungswunsch!

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