Was hat es mit der "Bescheinigung des ordnungsgemäßen Hauptstudiums" auf sich und wo bekomme ich diese?
Durch die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Hauptstudiums wird Ihnen nach Abschluss der Teilprüfungen des Staatsexamens im jeweiligen Fach und dem Besuch aller relevanten Veranstaltungen im Hauptstudium dieses Faches bescheinigt, dass Sie mit dem entsprechenden Fach "fertig" sind.
Dies ist aus Sicht des Staatlichen Prüfungsamts notwendig, da das Prüfugsamt ausschließlich die zur Anmeldung für die Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise kontrolliert und in einigen Fächern/ Studienordnugen weitere Studienleistungen erbracht werden müssen, die nicht über einen Leistungsnachweis nach LPO nachgewiesen werden.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Für den Bereich GHR/ DGS stellen Ihnen Herr Neumann, Herr Sprengelmeier und Herr Vohns die Bescheinigungen aus, für den Bereich GYM/BK Herr Overhagen (Sprechzeiten beachten).

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